Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Gesundheitsreform die Rolle des Hausarztes gestärkt und die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine besonders hochwertige hausärztliche Versorgung anzubieten.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehend haben die Krankenkassen große Freiheitsgrade in der Ausgestaltung "ihres" Hausarztmodells. Sie können ihren Patienten finanzielle Anreize für die Inanspruchnahme ihres Hausarztmodells gewähren, z.B. die Praxisgebühr erlassen oder reduzieren, müssen dies aber nicht.
Mit Hausarztmodellen soll die medizinische Versorgung der Bevölkerung verbessert und die Kosten dafür gesenkt werden. Erreicht werden soll das durch eine zielstrebige, standardisierte und zwischen den beteiligten Ärzten und ggf. Krankenhäusern abgestimmte Vorgehensweise. Der Hausarzt bleibt Koordinator der gesamten Behandlung.
Nicht jeder Hausarzt ist teilnahmeberechtigt. Teilnehmende Hausärzte müssen spezielle Verträge mit den Krankenkassen abschließen und als Voraussetzung hierfür bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen (z.B. lfd. Fortbildung, Qualitätssicherung, Praxisausstattung). Meine Praxis nimmt an den Hausarztprogrammen der AOK, der Barmer Ersatzkasse, der BKK Gesundheit und der Gmünder Ersatzkasse teil. Weitere Einschreibungen sind in Vorbereitung.
Auch der Patient muss sich binden, um die Vorteile des Hausarztmodells in Anspruch nehmen zu können: Er muss sich für mindestens ein Jahr verpflichten, bei Krankheiten und gesundheitlichen Beschwerden immer zuerst zum Hausarzt zu gehen. Diesen kann er nur aus wichtigem Grund wechseln, z.B. bei einem stark gestörten Vertrauensverhältnis.
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Falls Sie den Begriff "Hausarzt-Programm" nicht direkt auf der Startseite finden,
so geben Sie ihn bitte bei der SUCHE ein oder wenden Sie sich an die zuständige Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse.